Aktuelle Meldungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir alle haben das Schreiben der Firma Boehringer Ingelheim zum Lieferengpass von Alteplase (Actilyse®) vom 27. April 2022 erhalten. Actilyse® ist das einzig zugelassene Medikament zur Rekanalisationstherapie beim akuten Hirninfarkt. Seit mehr als 20 Jahren werden wir mit hoher Verlässlichkeit von der Firma Boehringer Ingelheim mit dieser Substanz versorgt. Actilyse® hat maßgeblich zur Erfolgsgeschichte der Schlaganfallmedizin in Deutschland - und auch weltweit - beigetragen. Insofern sind die Nachrichten ungewohnt und besorgniserregend.

UPDATE (20.06.): Nach Austausch mit der Firma Boehringer Ingelheim möchten wir ein Update zur ajktuellen Lage geben und weitere Empfehlungen aussprechen.

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Foto Prof. Dr. med. Julian Bösel Fotonachweis Klinikum KasselAus früheren retrospektiven Studien gibt es Hinweise, dass der Zeitpunkt der Anlage einer Tracheotomie (TT) bei beatmeten Schlaganfall-Patientinnen und Patienten das Outcome beeinflussen könnte – bzw. dass die Frühtracheotomie Vorteile gegenüber dem Standardvorgehen (mit prolongierter Intubation und ggf. späterer Tracheotomie) haben könnte. In bis zu 40% seien in dieser Population Schwierigkeiten beim standardmäßigen Weaning zu erwarten, erläuterte Prof. Dr. med. Julian Bösel, Kassel, Präsident der Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin e.V. (DGNI), zu Beginn seines Vortrages bei der Eröffnungsveranstaltung der ESOC 2022. Potenzielle Vorteile einer frühzeitigen Tracheotomie seien beispielsweise eine reduzierte Atemarbeit, eine frühere Reduktion notwendiger Analgosedativa, eine bessere Frühmobilisierbarkeit und Verkürzung der Intensivbehandlung. In der bislang einzigen prospektiven randomisierten Studie SETPOINT („Stroke-related Early Tracheostomy vs. Prolonged Orotracheal Intubation in Neurocritical care Trial”) wurden 60 Erkrankte mit schwerem Schlaganfall (ischämischer Schlaganfall, intrazerebrale oder Subarachnoidalblutung) entweder nach <3 Tagen oder nach ≥7 Tagen (bei erfolgloser Extubation) tracheotomiert, wobei sich für die Frühtracheotomie für mehrere sekundäre Endpunkte Vorteile zeigten (im Verlauf weniger Sedierung, kürzere Beatmungsdauer, niedrigere Mortalität).

Photo by National Cancer Institute on Unsplash kleinDie Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin e. V. (DGNI) schreibt 2023 erneut einen Preis zur Projektförderung von NachwuchswissenschaftlerInnen aus. Mit dem Pflege- und Therapiepreis will die DGNI Pflegekräfte und TherapeutInnen würdigen, die mit ihrem professionellen pflegerischen und therapeutischen Wissen und Handeln zur Verbesserung der Versorgung von NeuroIntensivpatienten beitragen. 

Prof. Dr. med. Julian Bösel Foto: Klinikum KasselPatienten, die infolge einer SARS-Cov-2-Infektion intensivpflichtig werden, können schwerwiegende neurologische Manifestationen entwickeln, die DGNI berichtete darüber

Aus mehreren Studien, die auch COVID-19-Intensivpatienten enthielten oder auf diese fokussiert waren, ergaben sich je nach Selektions- und Definitionskriterien Häufigkeiten solcher Affektionen des Nervensystems von ca. 13-50% und Assoziationen mit höherer Mortalität und Morbidität. 

Die mit Unterstützung der DGNI durchgeführte IGNITE-Studie PANDEMIC fokussiert sich ausschließlich auf COVID-19-Intensivpatienten und fand, vergleichbar mit anderen Studien, als häufigste Manifestationen Enzephalopathien, ischämische/ hämorrhagische Schlaganfälle und neuromuskuläre Komplikationen wie die Critical Illness Neuropathie/Myopathie (Dimitriadis et al., submitted). Gut passend dazu und wenig überraschend werden in der neurorehabilitativen Literatur zu dieser Patientengruppe fortbestehende Lähmungen, kognitive und emotionale Symptome berichtet. Diese können Ausprägungen eines Post-Covid-Syndroms (Symptome >2 Monate andauernd, >3 Monate nach Infektion (noch) vorhanden) darstellen, das in anderer Form sonst auch nach milden oder moderaten COVID-19-Verläufen auftritt.

Deutschlandweit ist die Anzahl eigenständiger Neurointensivstationen begrenzt und nur wenige Pflegende wie auch Neurochirurg:innen und Neurolog:innen haben die Möglichkeit Intensivmedizin auf einer spezifischen NeuroIntensivstation Erfahrungen zu sammeln. Ebenso wird vor diesem Hintergrund der überwiegende Teil neurologischer und neurochirurgischer Intensivpatienten auf vornehmlich interdisziplinären Intensivstationen behandelt. Um mehr Ärzt:innen und pflegenden einen Einblick in das Spektrum und die Tätigkeiten einer spezifischen Neuro-Intensivstation zu ermöglichen, vergibt die DGNI ab 2022 Hospitationsstipendien sowohl für Pflegende als auch für Ärzt:innen für eine einmonatige Hospitation auf einer spezifischen neurologischen, neurochirurgischen oder interdisziplinär neurologisch-neurochirurgischen Intensivstation.

Die DGNI übernimmt die Kosten in Höhe des aktuellen Gehaltes inklusive der Lohnnebenkosten für die Dauer eines Monats und bietet eine Aufwandsentschädigung für die Hospitationsklinik an.


1. Sie sind Pflegekraft oder Arzt und möchten gern auf einer Neuro-Intensivstation für einen Monat hospitieren? Bewerben sie sich jetzt auf ein Hospitationsstipendium der DGNI:

  • Voraussetzungen:
    • examinierte Pflegekraft (gern mit Erfahrung Stroke Unit oder allgemeine Intensivmedizin – keine zwingende Voraussetzung)
    • Neurochirug:in, Neurolog:in in fortgeschrittener Weiterbildung (gern mit bereits absolvierten 6 Monaten Intensivmedizin i.R. der Facharzt-Weiterbildung – keine zwingende Voraussetzung)
    • DGNI-Mitgliedschaft, bzw. Beitrittsverpflichtung zur DGNI-Mitgliedschaft bei Förderung
  • Bewerbungsschreiben beinhaltet:
    • Bewerbungsschreiben mit Motivationsschreiben (1-max. 2-Seiten)
    • Lebenslauf
    • Unterstützungsschreiben durch Pflegeleitung bzw. ärztliche/n Abteilungs-, Klinikleiter:in, eine Hospitation in den kommenden 6-12 Monaten zu ermöglichen
    • Nennung der ausgewählten Hospitationsklinik (nach eigener Recherche/Anfrage (siehe hierzu auch Voraussetzung Neuro-Intensivstation), aus DGNI-Liste) und Bestätigung des Hospitationszeitraumes durch die Hospitationsklinik
  • Bewerbung an:

PD Dr. med. Wolf-Dirk Niesen
Schatzmeister der DGNI
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2. Bitte entnehmen Sie die Übersicht der Kliniken für Hospitationsstipendien der beigefügten Datei.

Icon PDFHospitationskliniken

3. Sie möchten Ihre Neuro-Intensivstation bei der DGNI für die Aufnahme von Hospitanten anmelden:

  • Voraussetzungen:
    • Eigenständige Neurologische, Neurochirurgische oder Neurologisch-Neurochirurgische Intensivstation
    • Leitung durch eine/n Neurolog:in, Neurochirurg:in, Neuroanästhesist:in mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und DGNI-Mitgliedschaft
    • Volle Weiterbildungsermächtigung für die spezielle Neurologische bzw. Neurochirurgische Intensivmedizin am Standort
    • Spezifisches pflegerisches, pflegetherapeutisches Behandlungskonzept/ Weiterbildungsangebot
    • ≥ 25% Intensivfachpflegeanteil
    • Annahme von Hospitanten innerhalb von 6 Monaten
  • Anmeldung:
    • Anmeldungsanschreiben mit kurzer Beschreibung der Intensivstation (Leitung, Zusatzbezeichnung, Weiterbildungs-Ermächtigung, Bettenzahl inklusive Beatmungsmöglichkeiten, durchschnittliche jährliche Patientenzahl, pflegerische – ärztliche Besetzung, Fachpflegeanteil, ggfs. Behandlungsspektrum)
    • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung auf der DGNI-Webseite
  • Rückmeldung an:

PD Dr. med. Wolf-Dirk Niesen
Schatzmeister der DGNI
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Taube2

Liebe Mitglieder und Interessierte der DGNI, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir als Tätige in der Neuro-Intensivmedizin und -Notfallmedizin kennen katastrophale Erkrankungen und immenses menschliches Leid, das mitunter plötzlich über unsere Patienten hereinbricht, sehr gut, und engagieren uns fortwährend dafür, ihnen zu helfen und ihre Situation zu verbessern.

Nun wütet nach jahrzehntelangem Frieden in Europa ein Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der menschliches Leid in schrecklichem Ausmaß und insbesondere für die Zivilbevölkerung bedeutet. Auch soziale Einrichtungen und Krankenhäuser stehen unter Beschuss, und die allgemeine wie auch medizinische Versorgung von Bürgern und Patienten der Ukraine ist in höchstem Maße bedroht.

Die DGNI verurteilt die Kriegshandlungen in der Ukraine und appelliert an alle Verantwortlichen, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen, Friedensverhandlungen zu forcieren und die allgemeine wie auch medizinische Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen.

Um einen kleinen Beitrag zur Linderung des Leids zu leisten und die medizinische Versorgung der Patienten in der Ukraine zu unterstützen, spendet die DGNI im Sinne ihrer gesellschaftlichen Verantwortung 10.000 € an die action medeor e.V. . Diese Hilfsorganisation wurde ausgewählt, weil sie über weitreichende Erfahrung mit medizinscher Hilfe in Krisen- und Kriegsgebieten verfügt und wir darauf vertrauen können, dass unsere Hilfe auch dort ankommt, wo sie ankommen soll.

Außerdem fordern wir unsere Mitglieder auf, individuell zu spenden und Hilfe anderer Art für die Menschen in und Geflüchtete aus der Ukraine anzubieten.

Die DGNI wünscht den Menschen in der Ukraine und uns allen Frieden und die Lösung von Konflikten ohne Waffen.

Prof. Dr. med. Julian Bösel

Präsident der DGNI

Für das Präsidium der DGNI