Kriterien
Kriterien für die Bezeichnung „Fortbildung/Kurs/Weiterbildungsangebot mit Unterstützung der DGNI“
Die DGNI setzt sich in der Weiterbildung aktiv dafür ein, dass die spezielle NeuroIntensivmedizin in der Facharztausbildung und weiterführenden Ausbildung wahrgenommen wird. Hierfür bietet die DGNI mit der ANIM, dem Kompaktkurs NeuroIntensiv auf der ANIM, der DGNI-Summerschool sowie mit den curricularen Kursangeboten bei der Jahrestagung der DGN und der DIVI ein breites Spektrum curricularer Fort- und Weiterbildung an. Die DGNI unterstützt auch regionale und lokale Fort- und Weiterbildungsangebote, um eines der wesentlichen Ziele der DGNI – die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks und der peripheren Nerven und Muskeln – voranzubringen. Hierfür müssen die unterstützten Fort- und Weiterbildungsangebote im Einklang mit den Zielen und Vorstellungen hinsichtlich Inhalt, Struktur und Ausgestaltung stehen.
Kriterien:
- Curriculare Fortbildungsstruktur
- Praktische Weiterbildungsinhalte oder fallbasierte Fortbildungsinhalte
- NeuroIntensivmedizinische Fortbildungsinhalte bzw. Fortbildungsinhalte mit neurointensivmedizinischem Bezug (z.B. Beatmung in der Neurointensivmedizin)
- Interdisziplinäre oder interprofessioneller Bezug
- DGNI-Mitgliedschaft der Leiterin/des Leiters der Veranstaltung
Fortbildungsangebote, die die Unterstützung der DGNI haben möchten müssen ein vorläufiges Programm mit folgenden Inhalten einreichen:
- Verantwortlicher/e für die Fortbildungsorganisation
- Programminhalte
- Fortbildungsstruktur (Workshops, fallbasierte Seminare, pro-kontra-Diskussion etc.)
- Referenten
- Geplantes Sponsoring
- Lernerfolgskontrolle/Feedback
- Die Fortbildungsveranstaltung auf der DGNI-Webseite unter der Rubrik „Fortbildungs- und Kongresstermine“ aufnehmen, mit Hinterlegung des finalen Programmflyers
- Auf die Fortbildungsveranstaltung im Newsletter hinweisen
- Übermittlung des DGNI-Logos „Unterstützung der Veranstaltung durch die DGNI“ an den Veranstalter
- Im Gegenzug verpflichtet sich der Veranstalter bei der Bewerbung der Veranstaltung auf die Unterstützung der DGNI hinzuweisen