Fachweiterbildung Intensivpflege

Für die qualifizierte pflegerische Versorgung von intensivmedizinisch versorgungspflichtigen Menschen ist eine Fachweiterbildung erforderlich.
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (A+I) erfolgt auf der Basis von Landesverordnungen der Bundesländer an zugelassenen Weiterbildungsstätten und schließt mit einer staatlichen Prüfung (Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie) ab. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachfrau/-mann und in der Regel eine sechsmonatige bis zweijährige Berufserfahrung.
Einzelheiten sind in den Weiterbildungsordnungen der Länder geregelt. Wo keine landesrechtliche Regelung besteht, wird nach den DKG-Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft gearbeitet.

https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/aus-und-weiterbildung-von-pflegeberufen/intensiv-und-anaesthesiepflege/

Wenn Sie sich für eine Fachweiterbildung interessieren, wenden Sie sich zunächst am besten an das Bildungszentrum Ihres Hauses.

 

Baden-Württemberg

Verordnung des Sozialministeriums über Weiterbildungen für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO-Pflegeberufe) vom 22. Oktober 2020

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=IntensivWeitBiV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Bayern

Nach DKG Empfehlungen

https://www.lmu-klinikum.de/bildung/bildungsangebot/weiterbildungen-fur-den-pflegedienst/fachweiterbildung-intensiv-und-anasthesiepflege/c23b52d30fee92ea

Berlin

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger in der Intensivmedizin und Anästhesie vom 15. Januar 1985

https://gesetze.berlin.de/perma?j=IMedKrSchwuaWeitBiPrO_BE

Brandenburg

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie (Intensivpflege- und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung - IuAWBV) vom 26. Februar 2004

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/iuawbv_2008

Bremen

Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-die-weiterbildung-in-den-gesundheitsfachberufen-vom-27-maerz-2007-156886?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-GesBerWeitBiGBR2007rahmen

Hamburg

Fortbildungs- und Prüfungsordnung zum/zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in und zum/zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege mit Spezialisierung

Amtlicher Anzeiger Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts Amtl. Anz. Nr. 56 Freitag, den 19. Juli 2019, Seite 990

Hessen

Nach DKG Empfehlungen.

Mecklenburg-Vorpommern

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte der Intensivpflege sowie Pflege von Schlaganfallpatienten, Anästhesie, neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege und Atmungstherapie (Weiterbildungsverordnung für Intensivpflege, Anästhesie und Atmungstherapie - WPrVO-IAA) Vom 23. September 2015

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-IuAWPrVMV2015rahmen

Niedersachsen

Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz vom 15.09.2016 in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18.03.2002 in der derzeit gültigen Fassung.

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_
heilberufe/weiterbildung_in_gesundheitsfachberufen/weiterbildungen-in-gesundheitsfachberufen-208477.html

http://www.schure.de/21064/gesundwbvo.htm

Nordrhein-Westfalen

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&anw_nr=2&gld_nr=%202&ugl_nr=2124&val=13404&
ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=13404&show_preview=1&bes_check=0

Rheinland-Pfalz

Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html?file=files/pflegekammer/images/downloads/Formulare/Weiterbildung/Aenderungen%20August%20September%202021/
Weiterbildungsordnung%20%28WBO%2030.09%29.pdf

https://pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html

Saarland

Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen Vom 30. Januar 2001, zuletzt geändert durch Artikel 124 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-WeiterbPflegVSLrahmen

Sachsen

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe vom 22. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. März 2022 (SächsGVBl. S. 189)

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9529-Weiterbildungsverordnung-Gesundheitsfachberufe

Sachsen-Anhalt

Nach DKG Empfehlungen.

Schleswig-Holstein

"Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege" (WBIuAVO)

https://www.uksh.de/akademie/Fort_+und+Weiterbildung/Staatlich+anerkannte+Weiterbildungen/Intensivpflege+und+An
%C3%A4sthesiepflege.html

Thüringen

Nach DKG Empfehlungen

Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Intensivpflege

Die Weiterbildungsgesetze der Länder bilden die Mindestvoraussetzungen für die Tätigkeit in der Intensivpflege ab und ermöglichen eine praxisnahe und staatlich anerkannte Ausbildung. Für die Weiterentwicklung hochkomplexer Pflege, wie sie auf der Intensivstation notwendig ist, sowie die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben nach §4 Pflegeberufegesetz (Versorgungsplanung und -steuerung) ist es jedoch notwendig, diese Kompetenzen weiterzuentwickeln. Der Sachverständigenrat forderte schon 2007 in seinem Gutachten, Pflege evidenzbasiert und auf Masterniveau umzusetzen (https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2007/). Es wird in der Pflege zunehmend wichtiger, selber Wissen zu finden, kritisch zu hinterfragen, zu entwickeln und zu generieren sowie die gewonnenen Erkenntnisse individuell auf die Patientensituation anzuwenden.(Wissenschaftliche Weiterentwicklung in der Intensivpflege: Positionspapier. Oct 2018 Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin 113(6) https://doi.org/10.1007/s00063-018-0496-9). Diese Kompetenzen werden in der hochschulischen Pflegeausbildung erworben.
Daher wird empfohlen, für die Arbeit in der Intensivpflege eine Qualifikation auf Masterniveau anzustreben (Advanced Nursing Practice ANP). Advanced Practice Nurses (APN) sind in der Lage, wissenschaftliche Inhalte in der Praxis umzusetzen und Fragen aus der Praxis in wissenschaftliche Fragen zu übersetzen. Sie sind meist auf einzelne Gesundheitsprobleme oder auf Patientengruppen spezialisiert und können mit hochkomplexen Pflegesituationen und Therapien umgehen und Menschen bei der Bewältigung komplexer krankheitsbedingter Pflegeprobleme kompetent unterstützen.

Beispiele für APNs finden sich hier:
https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/intensivmedizin/intensivpflege/pflegeexpertinnen/anp-(advanced-nursing-practice)/index.html oder hier https://www.ukr.de/ueber-uns/pflege/advanced-nursing-practice-anp oder hier https://ekg.letscast.fm/episode/13-neurologische-intensivstation-mit-bianca-schmidt-maciejewski

Ein Masterstudium befähigt zur wissenschaftlichen und evidenzbasierten Weiterentwicklung von Pflege und bietet einen international anerkannten Abschluss sowie die Promotionsberechtigung.

Studium Advanced Nursing Practice (Master)/ Master klinische Pflege

PMU Salzburg

https://www.pmu.ac.at/master-anp.html

HAW Hamburg

https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/pflege/Studieninteressierte/

Frankfurt UAS

https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/pflege-advanced-practice-nursing-msc/fuer-studieninteressierte/

Ernst Abbe – Hochschule Jena

https://www.eah-jena.de/studienangebot/studienangebot/master-pflegewissenschaft-pflegemanagement-berufsbegleitend

 

(Kein Anspruch auf Vollständigkeit)