Rettungswagen Foto von camilo jimenez auf UnsplashIm Juli hatte der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie zur Ersteinschätzung von Patient(inn)en, die sich direkt in einer Notaufnahme vorstellen verabschiedet. Kurz zusammengefasst sollte eine erste Einschätzung und Beurteilung der Dringlichkeit des medizinischen Problems ohne direkten ärztlichen Kontakt erfolgen und ein signifikanter Anteil der Patient(inn)en ohne weitere Behandlung direkt an die weitere ambulante kassenärztliche Versorgung verwiesen werden.

Die DGNI, die DGN und die DGNC hatten in einer gemeinsamen Pressemitteilung aus Sicht der Neurofächer massive Bedenken geäußert, ebenso hatten andere Fachgesellschaften (wie DIVI und DGINA) auf allgemeine Risiken und Probleme in der Durchführbarkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen. Der Beschluss des G-BA konnte jedoch nur noch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verhindert werden. Selbiges ist nun erfolgt: Das BMG beanstandete die Richtlinie explizit vollumfänglich und führte die Gründe dafür in insgesamt 8 Punkten detailliert aus.

An oberster Stelle standen neben juristischen Einwänden vor allem Bedenken zur Wahrung der Patient(inn)ensicherheit, wie im Vorfeld von der DGNI, DGN und DGNC angemahnt. Das BMG hat damit aus Sicht der DGNI eine gefährliche Entwicklung in der Notfallversorgung von Patient(inn)en zunächst abgewendet. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie es wirklich weiter geht: Der G-BA hat mitgeteilt, beim Landessozialgericht Klage gegen die Beanstandung des BMG einzureichen.

Die Umsetzung der G-BA Richtlinie zur Ersteinschätzung ist also zwar vorerst gestoppt, es ist jedoch unklar, wie ein möglicher Rechtsstreit ausgeht. Für den Fall eines negativen Ausgangs aus Sicht des G-BA hat Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, bereits angekündigt, eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einzureichen – spätestens dann geht es jedoch nicht mehr nur um die Wahrung der Interessen unserer Patient(inn)en, sondern vor allem um die Klärung von Kompetenzen des G-BA und des BMGs.

Die DGNI wird sich auf alle Fälle dafür einsetzen, dass die Patient(inn)ensicherheit an oberster Stelle zu stehen hat.

pdf file Pressemeldung der DGN, DGNI und DGNC zum Download (vom 01. September 2023)