Titel:
Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Anästhesie bzw.
Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Weiterbildungszeit:
24 Monate, berufsbegleitend
Zugangsvoraussetzungen:
- staatliche Erlaubnis (staatliche Anerkennung) zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger" bzw. der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger"
- Mindestens zweijährige Berufstätigkeit in den genannten Berufen nach der staatlichen Erlaubnis. Die bisherige Berufstätigkeit soll mindestens sechs Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Anästhesie aufweisen. Nur nach nordrhein-westfälischem Recht bedarf es keiner Berufserfahrung, um die Weiterbildung absolvieren zu dürfen.
Weiterbildungsinhalt:
Die Weiterbildungsteilnehmer sollen
- in der Lage sein, selbständig ihr Wissen anzuwenden und problemorientiert zu denken
- Veränderungen am Patienten frühzeitig zu erkennen und die Einleitung von Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verschlechterung des Zustandes verhindern können
- nicht erst auf eine Verschlechterung reagieren, sondern im Vorfeld agieren, indem sie präventiv tätig werden
- auch nach der Weiterbildung in der Lage sein, zukünftige Entwicklungen der Pflege und Medizin schnell zu erschließen und umzusetzen
- die pflegerischen Belange ihrer Patienten individuell planen
- detaillierte Kenntnisse über die Stationsabläufe und -strukturen ihrer Abteilung haben und diese bei der individuellen Planung der Pflege berücksichtigen
Die Ziele werden durch den theoretischen und praktischen Unterricht, die Praxisbesuche und die Betreuung durch die Praxisanleiter erreicht.
Struktur der Weiterbildung:
Die theoretische Weiterbildung umfasst ca. 780 Unterrichtsstunden und fachpraktischen Unterricht. Der praktische Unterricht erfolgt in Form von fünf Praxisbesuchen durch die Leiterin der Weiterbildungsstätte. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem.
Die praktische Weiterbildung unter Anleitung umfasst mindestens 1200 Stunden und erfolgt in den Abteilungen:
- Internistische/Neurologische Intensivpflege 350 Std.
- Operative Intensivpflege 350 Std.
- Anästhesie 350 Std.
- Wahlpraktika (2x2 Wochen) 150 Std.
Prüfung:
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Zur bestandenen Prüfung erhält man ein Zeugnis und die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Auch diese Weiterbildungsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Fachweiterbildung in den Ländern:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
zum Brandenburgischen Vorschriftensystem
Bremen
zur Seite "Fort- und Weiterbildung in der Pflege" der Stadt Bremen
zur Weiterbildungsstätte "Klinikum Links der Weser"
Hamburg
Fortbildungs- und Prüfungsordnung Intensiv- und Anästhesiepflege
Hessen
hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe
Nordrhein-Westfalen
zur Seite "Geltende Gesetze und Verordnungen"
Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen zur Weiterbildung
Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften
für Intensivpflege und für Anästhesiepflegezum schleswig-holsteinischen Landesrecht