Aktuelle Meldungen

Im „The New England Journal of Medicine“ erschien eine wegweisende Arbeit [1] der Charité-Universitätsmedizin, der Universitätsmedizin Greifswald und des IGNITE-Netzwerks*. Darin wird eine Fallserie berichtet, in der sich Betroffene nach Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin wegen heftiger Kopfschmerzen vorstellten und alle Laborkriterien einer Vakzin-induzierten thrombotischen Thrombopenie (VITT) erfüllten, ohne dass jedoch die gefürchteten Hirn- oder Sinusvenenthrombosen vorlagen. Durch eine frühzeitige, konsequente Behandlung konnten bei der Mehrzahl thrombotische Ereignisse verhindert werden. Offensichtlich bietet das „Prä-VITT-Syndrom“ ein therapeutisches Fenster, um den gefürchteten Impffolgen wie Sinus- und Hirnvenenthrombosen effektiv entgegenzuwirken.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der NeuroIntensivmedizin,

bis Ende Juli 2021 hat die COVID-19-Pandemie in Deutschland über 3,76 Millionen Erkrankte verursacht, davon sind 3,65 Millionen genesen, etwa 20.000 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch betroffen und über 90.000 mit dem Virus infizierte Patienten haben wir nach drei Wellen erhöhter Inzidenz zu betrauern.
Der „Lockdown“ wurde zur wirksamsten Maßnahme der gesundheitspolitischen Steuerung zur Entschleunigung der Pandemie und Entlastung der Kliniken und Intensivstationen. Impf- und Teststrategien wurden entwickelt. Wenngleich oft stockend, ist es diesem Vorgehen vermutlich zu verdanken, dass die Zahlen nicht viel drastischer ausfielen, wie anderswo in der Welt mit insgesamt über 190 Millionen Erkrankungsfällen, 4 Millionen Todesfällen, von letzteren allein 1,5 Millionen in USA, Indien und Brasilien.

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Prof. Dr. med. Julian Bösel, FNCS, FESO, BIldnachweis Klinikum KasselDie DIVI hat mit einer Stellungnahme auf den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) reagiert, in dem weitere Regelungen einer beschleunigten Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgesehen sind. Insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Neuregelungen bestehe zwingender Änderungsbedarf. Für eine verstärkte Nutzung von Telekonsilen sollte es finanzielle Anreize geben. Sinnvoll sei eine außerbudgetäre Vergütung für Krankenhäuser mit nachgewiesener Expertise, wie sie für die Intensivmedizin in einer AWMF Leitlinie definiert sind. „Die DGNI schließt sich dieser Stellungnahme an und hat den Prozess bereits berufspolitisch begleitet und unterstützt“, betont DGNI-Präsident Prof. Dr. Julian Bösel, Kassel.

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Prof. Dr. med. Julian Bösel © Klinikum Kassel

Liebe Mitglieder der DGNI, liebe Interessierte der Neurointensivmedizin,

etwas verspätet möchte ich Sie als neuer Präsident der DGNI herzlich grüßen.
Weil der Beginn meiner Amtszeit von einem sehr traurigen Ereignis für uns alle geprägt war, wollte ich diesem zunächst den gebührenden Raum geben: Unser hochgeschätztes langjähriges Präsidiumsmitglied, ehemaliger Präsident und Schatzmeister, Prof. Dr. Wolfgang Müllges, verstarb unerwartet im Februar dieses Jahres. Seinen Nachruf konnten Sie auf unserer Homepage und in diversen Journalen lesen. Er war ein leidenschaftlicher Mitstreiter für die Sache der Neurointensivmedizin und wird uns unvergesslich sein. Die Lücke, die er in der DGNI hinterlässt, ist nicht zu füllen, aber wir werden unser Bestes tun, die Geschicke der Fachgesellschaft auch in seinem Sinne fortzuführen.
Nun ist es an der Zeit, nach vorn zu blicken, denn die DGNI steht vor großen Herausforderungen. Die Bedeutung der Intensivmedizin in Neurologie und Neurochirurgie wird medizinisch, ethisch und ökonomisch immer stärker, die Ausbildung von Medizinern für diese Spezialdisziplin immer drängender und die Vernetzung mit anderen Fachgesellschaften immer wichtiger.

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Die Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin schreibt in diesem Jahr wieder den DGNI-Pflege- und Therapiepreis aus. Mit diesem Preis möchte unsere Fachgesellschaft Pflegekräfte und TherapeutInnen würdigen, die mit ihrem professionellen pflegerischen und therapeutischen Wissen und Handeln zur Verbesserung der Versorgung von NeuroIntensivpatienten beitragen. Der Preis ist mit einer Dotation von 500 Euro verbunden. Bewerbungsfrist ist der 15. November 2021.

Eingereicht werden können veröffentlichte oder unveröffentlichte Texte (Abschlussarbeiten, Projektberichte, Studien, Innovationen, etc.) in deutscher Sprache. Es werden Zusammenfassungen akzeptiert, die nicht älter als 24 Monate sind, thematisch einen aktuellen Bezug zum Fachgebiet neurologische/ neurochirurgische Intensivpflege bzw. Stroke Unit / neurochirurgische IMC- Pflege und Therapie haben, maximal 2 Din A4 Seiten lang sind (12 Pkt., 1,5 Zeilenabstand) und eine inhaltliche Struktur aufweisen (z.B. Hintergrund, Ziel, Methode, Ergebnisse, Diskussion, Schlussfolgerung).
Bewertet werden die akzeptierten Zusammenfassungen anhand der Kategorien Originalität, Praxisbezug und/oder Wissenschaftlichkeit, Interprofessionalität bzw. Teamkooperation und Lesbarkeit.

Ein Preiskuratorium wählt 3 Kandidaten aus, die zur ANIM 2022 vom 20. - 22. Januar 2022 in Ludwigsburg eingeladen werden. Dort erhalten sie die Möglichkeit, ihre Arbeiten im Rahmen des Kongresses zu präsentieren (Vortragssprache: Deutsch). Aus diesen Bewerbern wird dann der Preisträger bzw. die Preisträgerin ermittelt. Die drei Kandidaten erhalten eine Reisekostenpauschale, um ihre Teilnahme an dem Kongress zu ermöglichen.
Bitte senden Sie Ihren Beitrag als PDF per E-Mail bis zum 15. November 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Unter Federführung der DGIIN, der DIVI, der DGP und der DGI wurde die aktualisierte „S3-Leitlinie - Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“ veröffentlicht. Für die Version der Leitlinie Stand Mai 2021 wurden zu den Themen medikamentöse Therapie (Tocilizumab, monoklonale Antikörper) und zur palliativen Behandlung systematische Recherchen durchgeführt. Empfehlungen/Statements dazu wurden abgestimmt und die einzelnen Hintergrundtexte wurden aktualisiert.

Eine Sterblichkeitsreduktion bei schwerer COVID-19-Erkrankung zeigte sich unter einer verfügbaren medikamentösen Therapie bisher nicht nur für Dexamethason, sondern in randomisierten und kontrollierten Studien auch für Tocilizumab.
Zum Krankheitsbild wurde aktualisiert, dass das Durchschnittsalters der Neuinfizierten inzwischen bei 37 Jahren (lag zuletzt bei 32 Jahren) und die Hospitalisierungsquote bei 5 % liegt (Stand Mai 2021). Das Durchschnittsalter bei stationärer Behandlung liegt bei 64 Jahren, von den Verstorbenen waren 87 % der Personen 70 Jahre und älter.
Im Kapitel Unterbringung/ Hospitalisierung ist neu aufgenommen, dass - wenn möglich - eine getrennte Isolierung/ Kohortierung von Patientinnen und Patienten mit Nachweis einer besorgniserregenden SARS-CoV-2-Variante (variants of concern, VOC) stattfinden sollte, dies insbesondere bei den Varianten B1.351 und P1.
Weitere Veränderungen wurden unter anderem im Kapitel „Intensivierte Thromboembolieprophylaxe“ vorgenommen.

Die aktualisierte S3-Leitlinie - Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 ist einsehbar unter https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/113-001LGl_S3_Empfehlungen-zur-stationaeren-Therapie-von-Patienten-mit-COVID-19__2021-05.pdf