Von Prof. Dr. med. Thomas Westermaier 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Photo by Helios Amper-Klinikum DachauSeit der ANIM im Januar in Berlin bin ich turnusgemäß Präsident der DGNI. Ich übernehme das Amt in einer anstrengenden Zeit. Nach vielen politisch und gesellschaftlich relativ stabilen Jahren hat die Corona-Pandemie in den letzten drei Jahren unsere Gesellschaft aufgewühlt und verändert. Im vergangenen Jahr wurde sie als Hauptthema von einem Krieg in unmittelbarer Nähe abgelöst. Die bereits vor der Pandemie bestehenden Probleme – Pflegekräftemangel, Ärztemangel, schwer kompensierbare Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern – haben sich aber zwischenzeitlich nicht von allein gelöst. Trotz vielerlei umtriebiger Aktivitäten sind Antworten auf diese drängendsten Probleme vonseiten der Gesundheitspolitik ausgeblieben. Im Gegenteil: Eine Krankenhausreform ist geplant, die durch Umverteilung von Geld neue Strukturen schaffen will und auch wird – die aktuellen Defizite werden dadurch aber nicht angegangen.

Von Prof. Dr. Matthias Klein, München

In einer Studie aus Köln, die ganz aktuell in der Zeitschrift „Seizure: European Journal of Epilepsy“ erschienen ist, wurden 328 Patienten mit Status epilepticus in Bezug auf die Erstbehandlung untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Nur 72 Prozent der Patienten erhielten in der Initialtherapie Benzodiazepine und davon wurde nur etwa jeder fünfte Patient mit Benzodiazepinen in einer Dosierung behandelt, wie sie in den aktuellen Leitlinien zur Behandlung des Status epilepticus empfohlen wird. Eine fehlende oder inadäquate Behandlung mit Benzodiazepinen war bei Patienten mit generalisiertem konvulsiven Status epilepticus mit deutlich verlängerten Beatmungszeiten und konsekutiv auch verlängerten Aufenthalten auf einer Intensivstation sowie im allgemein Krankenhaus assoziiert. Bei Patienten mit fokalem Status epilepticus war dies hingegen nicht der Fall.

Auch wenn die Studie nur retrospektiv durchgeführt wurde, verdeutlicht sie eindrücklich, dass Empfehlungen in Leitlinien häufig im Alltag nur unzureichend umgesetzt werden. Schulungen von Notärzten und innerklinischen Notfallmediziner zur Behandlung des Status epilepticus erscheinen essenziell und dringend notwendig. Am Beispiel der Defizite in der Initialbehandlung des Status epilepticus kann zudem abgelesen werden, wie wichtig es ist, neurologische Fachkompetenz künftig noch stärker in der Notfallmedizin (sowohl präklinisch als auch in der Notaufnahme) zu verankern.

Pfeil orangeDownload Full Issue | Volume 107, P114-120, April 2023

eccc dubai 2023Vom 11. bis zum 14. Mai fand in Dubai die 19. Emirates Critical Care Conference (ECCC) statt – ein intensivmedizinischer Kongress, der die weltweit größte Anzahl beteiligter Länder hat und in diesem Jahr von der DGNI unterstützt und beworben wurde, was die DGNI als Partner der ECCC in vielen Ländern der Welt sichtbar machte.

Während der Konferenz waren Mitglieder der DGNI und der Neurocritical Care Society (NCS, Partnerorganisation der DGNI) an der Gestaltung des Neurocritical Care Tracks und am Emergency Neurologic Life Support Course (ENLS) beteiligt. Der ENLS Kurs stieß vor allem bei Pflegekräften und Rettungssanitätern auf großes Interesse.

SymbolbildDie Irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA)-Diagnostik, früher „Hirntod-Diagnostik“, stellt insgesamt eine seltene Diagnostik dar, die über die Jahre hinweg zusätzlich an Frequenz abgenommen hat. Wurden gemäß den Daten des Statistischen Bundesamt 2005 noch über 2000 IHA-Diagnostiken deutschlandweit durchgeführt, nahm diese Zahl 2010 auf knapp 1800, 2015 auf 1300 ab und lag 2021 bei 1133 IHA-Diagnostiken deutschlandweit.

Hierbei wurde etwas mehr als die Hälfte der Diagnostiken durch die Neuromediziner gemeinsam mit den Intensivmedizinern der Krankenhäuser selbst und in etwas mehr als 40 Prozent durch auf IHA-Diagnostik spezialisierte externe Konsiliare/Konsiliarteams durchgeführt.

Die geringe Frequenz der Diagnostik führt zu verschiedenen Problemen: für die IHA-Konsiliare wird es immer schwieriger, eine Expertise aufzubauen bzw. zu erhalten, dies vor dem Hintergrund der immer komplexeren Durchführung der Diagnostik. Patienten, die eine IHA-Diagnostik erhalten, werden zunehmend älter und haben häufiger und mehr Begleiterkrankungen und -Medikamente. Dazu kommen zunehmende technische Herausforderungen und Probleme wie zum Beispiel die Diagnostik bei extrakorporalen Zirkulationssystemen (vv-/va-ECMO etc.).

Aber viel wichtiger ist die Frage, wie eine Weiterbildung in der IHA-Diagnostik in der Zukunft gewährleistet werden kann. Diese Frage richtet sich sowohl an die geforderte Erfahrung, die in manchen Bereichen die Facharztweiterbildung in Neurologie oder Neurochirurgie und die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin auf der Handlungskompetenzebene fordert als auch vor allem an die Aus- und Weiterbildung von zukünftigen IHA-Konsiliaren, die bei der geringen Anzahl an IHA-Diagnostik nicht mehr gewährleistet ist.

Deutschlandweit ist die Anzahl eigenständiger Neurointensivstationen begrenzt und nur wenige Pflegende wie auch Neurochirurg:innen und Neurolog:innen haben die Möglichkeit Intensivmedizin auf einer spezifischen NeuroIntensivstation Erfahrungen zu sammeln. Ebenso wird vor diesem Hintergrund der überwiegende Teil neurologischer und neurochirurgischer Intensivpatienten auf vornehmlich interdisziplinären Intensivstationen behandelt. Um mehr Ärzt:innen und pflegenden einen Einblick in das Spektrum und die Tätigkeiten einer spezifischen Neuro-Intensivstation zu ermöglichen, vergibt die DGNI ab 2022 Hospitationsstipendien sowohl für Pflegende als auch für Ärzt:innen für eine einmonatige Hospitation auf einer spezifischen neurologischen, neurochirurgischen oder interdisziplinär neurologisch-neurochirurgischen Intensivstation.

Die DGNI übernimmt die Kosten in Höhe des aktuellen Gehaltes inklusive der Lohnnebenkosten für die Dauer eines Monats und bietet eine Aufwandsentschädigung für die Hospitationsklinik an.


1. Sie sind Pflegekraft oder Arzt und möchten gern auf einer Neuro-Intensivstation für einen Monat hospitieren? Bewerben sie sich jetzt auf ein Hospitationsstipendium der DGNI:

  • Voraussetzungen:
    • examinierte Pflegekraft (gern mit Erfahrung Stroke Unit oder allgemeine Intensivmedizin – keine zwingende Voraussetzung)
    • Neurochirug:in, Neurolog:in in fortgeschrittener Weiterbildung (gern mit bereits absolvierten 6 Monaten Intensivmedizin i.R. der Facharzt-Weiterbildung – keine zwingende Voraussetzung)
    • DGNI-Mitgliedschaft, bzw. Beitrittsverpflichtung zur DGNI-Mitgliedschaft bei Förderung
  • Bewerbungsschreiben beinhaltet:
    • Bewerbungsschreiben mit Motivationsschreiben (1-max. 2-Seiten)
    • Lebenslauf
    • Unterstützungsschreiben durch Pflegeleitung bzw. ärztliche/n Abteilungs-, Klinikleiter:in, eine Hospitation in den kommenden 6-12 Monaten zu ermöglichen
    • Nennung der ausgewählten Hospitationsklinik (nach eigener Recherche/Anfrage (siehe hierzu auch Voraussetzung Neuro-Intensivstation), aus DGNI-Liste) und Bestätigung des Hospitationszeitraumes durch die Hospitationsklinik
  • Bewerbung an:

PD Dr. med. Wolf-Dirk Niesen
Schatzmeister der DGNI
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2. Bitte entnehmen Sie die Übersicht der Kliniken für Hospitationsstipendien der beigefügten Datei.

Icon PDFHospitationskliniken

3. Sie möchten Ihre Neuro-Intensivstation bei der DGNI für die Aufnahme von Hospitanten anmelden:

  • Voraussetzungen:
    • Eigenständige Neurologische, Neurochirurgische oder Neurologisch-Neurochirurgische Intensivstation
    • Leitung durch eine/n Neurolog:in, Neurochirurg:in, Neuroanästhesist:in mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und DGNI-Mitgliedschaft
    • Volle Weiterbildungsermächtigung für die spezielle Neurologische bzw. Neurochirurgische Intensivmedizin am Standort
    • Spezifisches pflegerisches, pflegetherapeutisches Behandlungskonzept/ Weiterbildungsangebot
    • ≥ 25% Intensivfachpflegeanteil
    • Annahme von Hospitanten innerhalb von 6 Monaten
  • Anmeldung:
    • Anmeldungsanschreiben mit kurzer Beschreibung der Intensivstation (Leitung, Zusatzbezeichnung, Weiterbildungs-Ermächtigung, Bettenzahl inklusive Beatmungsmöglichkeiten, durchschnittliche jährliche Patientenzahl, pflegerische – ärztliche Besetzung, Fachpflegeanteil, ggfs. Behandlungsspektrum)
    • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung auf der DGNI-Webseite
  • Rückmeldung an:

PD Dr. med. Wolf-Dirk Niesen
Schatzmeister der DGNI
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!