(1) Unter dem Logo IGNITE (Initiative for German Neuro-Intensive Trial Engagement) firmiert ohne eigene Rechtsform eine Interessengemeinschaft jüngerer DGNI-Mitglieder, die auf Grund besonderer Aktivitäten im Sinne der gemeinnützigen Vereinsziele der DGNI von der DGNI besonders gefördert wird. Ziel von IGNITE ist insbesondere die mit der Satzung der DGNI konforme gemeinnützige Realisierung oligo- oder multizentrischer klinischer Studien der Neuro-Intensiv- und Notfallmedizin als auch das Abfassen von Stellungnahmen zu ausbildungsbezogenen und berufspolitischen Inhalten der Neuro-Intensiv- und Notfallmedizin.

(2) IGNITE benennt zwei Sprecher, die mit dem Präsidium der DGNI kommunizieren.

(3) Die DGNI übernimmt die Kosten für Treffen der IGNITE (Frühjahr und Herbst d.J.) in einem jährlich festzulegenden Rahmen. Bei diesen Treffen werden Projekte und Studien vorgestellt, diskutiert, priorisiert und gemeinsam realisiert. Die lokalen Gastgeber sind für die Einladung, das Programm, Organisation des Treffens und seines Rahmens und das Protokoll verantwortlich, Letzteres wird nach dem Treffen zeitnah an Teilnehmer und DGNI-Schriftführer versandt. In Zusammenarbeit dem Schriftführer präsentiert sich IGNITE auf der DGNI-Homepage. Ggf. aus der Gruppenaktivität resultierende Publikationen erhalten ein Acknowledgement „on behalf of the IGNITE study group“ und der Förderung durch die DGNI. Die Autorenschaften werden frühzeitig fair und transparent abgesprochen und sind nach den Regeln guter Wissenschaftlichkeit zu verteilen.

(4) Mitgliedern von IGNITE wird ab 2017 die Abhaltung der den Vereinszielen dienende DGNI Summer School übertragen. Aufgaben der Abwicklung dieser Weiterbildungstage vergibt die DGNI vertraglich an eine PCO. Weitere Einzelheiten regelt die DGNI mit dem lokalen Ausrichter der Veranstaltung. Es werden keine Sponsoringverträge von bzw. mit der DGNI geschlossen. Überschüsse aus der Summer School, die aus Teilnehmergebühren stammen, werden im Budget der DGNI gesondert ausgewiesen und für Aktivitäten von IGNITE zur Verfügung gestellt. Unterdeckungen trägt die DGNI.

Weitere Vereinbarungen:

  • Der IGNITE-Gruppe kann jeder in der Neuro-Intensiv- und Notfallmedizin Tätige beitreten, der sich aktiv an der Studienplanung und –durchführung oder den unter 1genannten Projekten beteiligt.
  • Die IGNITE-Gruppe wird durch zwei Sprecher nach außen vertreten, vorzugsweise ein Neurologe und ein Neurochirurg, die bei einem Treffen der Gruppe per Vorschlag und einfach mehrheitlicher, offener Wahl per Abstimmung gewählt werden und für höchstens 5 Jahre diese Aufgabe übernehmen. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dieser Position ist auf Wunsch des Sprechers oder der Gruppe in Absprache möglich.
  • Förderung eines IGNITE Forschungsprojekts mittels der Überschüsse von der DGNI Summerschool nach den folgenden Richtlinien:

Die Förderung ist inhaltlich/thematisch gemäß der Satzung der DGNI beschränkt auf Themen der Neurointensiv- und Notfallmedizin. Multizentrisch angelegte Vorhaben unter Einbezug des IGNITE Netzwerkes erhalten Priorität.
Die Entscheidung über eine Förderung wird durch ein Kuratorium getroffen bestehend aus den beiden IGNITE Sprechern, dem Präsidenten der DGNI, dem neurochirurgischen Beisitzer der DGNI und einem externen IGNITE Mitglied.

Antragstellung

Die Bewerbung für ein Projekt umfasst:
Eine max. 5-seitige Projektskizze (Schrift 11pt Arial, 1,5 Zeilenabstand, 3 cm Rand rundum) mit
- Auflistung der federführend beteiligten Wissenschaftlern,
- Angabe des Zeitraums, für den die Förderung beantragt wird,
- Angaben zur Zielsetzung des Vorhabens,
- Beantragte Förderung und Plan zur Mittelverwendung.
Anhang mit
- Erklärung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
- Wissenschaftliche Lebensläufe der Antragsteller und der weiteren Beteiligten
- Wissenschaftler mit Angabe der fünf wichtigsten Publikationen (max. zwei Seiten pro Person).

Die Antragsunterlagen sind auf Deutsch (nach Rücksprache auf Englisch) per Email sowie in ausgedruckter und unterschriebener Form bei den IGNITE Sprechern einzureichen.

Verwendung der Mittel

- Die Mittel für die direkten Projektausgaben werden auf Grundlage eines Verwendungsplans bewilligt. Direkte Ausgaben sind die im Verwendungsplan spezifisch aufgeführten Kostenpositionen (Personal-, Sach-, Investitionsmittel und Publikationskosten). Die Mittel müssen sparsam und wirtschaftlich verwendet werden. Die/der AntragstellerIn ist für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich. Nicht verausgabte Mittel müssen am Projektende zurückgegeben werden. Für die Vorbereitung und Durchführung des Projektes sind grundsätzlich vorrangig die vorhandenen Ressourcen und Strukturen in Anspruch zu nehmen (Hausdruckerei, Räumlichkeiten etc.).                                                                                 - Es gilt das für Bedienstete maßgebende Tarifrecht (TV-L).
- Es gilt das jeweilige Landesreisekostengesetz.
- Die beteiligten Wissenschaftler sind verantwortlich für die Beachtung gesetzlicher und anderer Bestimmungen bei der Durchführung ihres Forschungsvorhabens.
- Die Förderung ist abhängig davon, dass das Vorhaben im geplanten Umfang durchgeführt wird. Im Falle des Weggangs des Antragstellers kann die Übertragung des Projekts auf einen anderen Wissenschaftler beantragt werden. Die Bestätigung zur Übernahme und zur Weiterführung des Projekts im beantragten Sinne muss schriftlich vorliegen. Sollte eine Übertragung nicht möglich sein, wird die Förderung nicht weitergeführt. Eine Auslauffinanzierung für bestehende Verpflichtungen ist möglich.
- Der Antragsteller verfasst innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Abschlussbericht im Umfang von max. 3 Seiten (Schrift 11pt Arial, 1,5 Zeilenabstand, 3 cm Rand rundum) mit belegbaren Angaben zum Verlauf und Erfolg des Projekts und reicht ihn bei den IGNITE Sprechern ein. In einem Anhang ist die Verwendung der Mittel über den gesamten Förderzeitraum in Form einer Belegliste abschließend nachzuweisen.

Wissenschaftliches Programm
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der DGNI Summer School 2018. Das vorläufige Tagungsprogramm steht Ihnen hier zur Verfügung.

Programm DGNI Summer School 2018

Gemeinschaftsabend
Auch in diesem Jahr lädt die DGNI alle Teilnehmer der Summer School wieder ein, den Donnerstagabend in geselliger Runde mit den Kollegen und Referenten zu verbringen. Im Elizabeth gibt es nichts gewöhnliches, die Speisekarte ist klein aber fein. Mit regionalen Produkten wird hier a la minute gekocht.

Wann?

Donnerstag, 27. September 2018
ab 20:00 Uhr

Wo?

Elizabeth | Café • Bar • Deli
Gerberau 9a
79098 Freiburg

Kosten kostenfrei für Teilnehmer

Fortbildungspunkte
Die DGNI Summer School wird durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg zertifiziert.

Für die Zertifizierung werden die Teilnehmer gebeten, sich vor Ort täglich (mit Ihrem EFN-Code) in die ausliegenden Teilnehmerlisten einzutragen.

Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen erfolgt personalisiert während der Abschlusssitzung.

Info-Broschüre "Was ist Neurointensivmedizin?" CoverDie DGNI-Broschüre für Patienten und deren Angehörige enthält leicht verständliche Informationen über NeuroIntensivmedizin, NeuroIntensivstationen und die dort behandelten Krankheitsbilder, wie z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Subarachnoidalblutung, myasthene Krise oder Guillian-Barré-Syndrom. Auch krankheitsspezifische Selbsthilfegruppen sind hier gelistet.

Die DGNI setzt sich in der Weiterbildung aktiv dafür ein, dass die spezielle NeuroIntensivmedizin in der Facharztausbildung und weiterführenden Ausbildung wahrgenommen wird und in den Ausbildungsstätten entsprechende Strukturen geschaffen werden. Hierfür wurde 2015 die Weiterbildungskommission ins Leben gerufen.

Die Leitlinienkommission bemüht sich darum, Leitlinien in der NeuroIntensivmedizin zu schaffen und zu aktualisieren. Die DGNI arbeitet hier eng mit ihren Nachbargesellschaften zusammen.

ANIM2019 BerlinZu Beginn jeden Jahres findet die Arbeitstagung NeuroIntensivMedizin (ANIM) statt.