Fachweiterbildung Intensivpflege PDF Drucken E-Mail
Die Pflege und Betreuung der Menschen auf NeuroIntensivstationen ist eine komplexe Herausforderung. So ist das Ziel der Fachweiterbildung, Pflegenden neben der fachspezifischen Kompetenz zusätzliche soziale und kommunikative Kompetenzen zu vermitteln, um den gestiegenen Anforderungen auf einer ICU bzw. Intensivstation gerecht zu werden.

Die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege besteht aus einer in der Regel zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen. Die Durchführung der Fachweiterbildung richtet sich nach den entsprechenden Fachweiterbildungsordnungen der Länder.

 

Titel:
Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Anästhesie bzw.
Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie


Weiterbildungszeit:

24 Monate, berufsbegleitend


Zugangsvoraussetzungen:

  • staatliche Erlaubnis (staatliche Anerkennung) zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. der Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger.
  • Mindestens zweijährige Berufstätigkeit in den genannten Berufen nach der staatlichen Erlaubnis. Die bisherige Berufstätigkeit soll mindestens sechs Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Anästhesie aufweisen. Nur nach nordrhein-westfälischem Recht bedarf es keiner Berufserfahrung, um die Weiterbildung absolvieren zu dürfen.



Weiterbildungsinhalt:

Die Weiterbildungsteilnehmer sollen

  • in der Lage sein, selbständig ihr Wissen anzuwenden und problemorientiert zu denken.
  • Veränderungen am Patienten frühzeitig zu erkennen und die Einleitung von Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verschlechterung des Zustandes verhindern können.
  • nicht erst auf eine Verschlechterung reagieren, sondern im Vorfeld agieren, indem sie präventiv tätig werden.
  • auch nach der Weiterbildung in der Lage sein, zukünftige Entwicklungen der Pflege und Medizin schnell zu erschließen und umzusetzen.
  • die pflegerischen Belange ihrer Patienten individuell zu planen.
  • detaillierte Kenntnisse über die Stationsabläufe und -strukturen ihrer Abteilung haben und diese bei der individuellen Planung der Pflege berücksichtigen.

Die Ziele werden durch den theoretischen und praktischen Unterricht, den Praxisbesuchen und die Betreuung durch die Praxisanleiter erreicht.


Struktur der Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung umfasst ca. 780 Unterrichtsstunden und fachpraktischen Unterricht. Der praktische Unterricht erfolgt in Form von fünf Praxisbesuchen durch die Leiterin der Weiterbildungsstätte. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem.

Die praktische Weiterbildung unter Anleitung umfasst mindestens 1200 Stunden und erfolgt in den Abteilungen:

  • Internistische/Neurologische Intensivpflege 350 Std.
  • Operative Intensivpflege 350 Std.
  • Anästhesie 350 Std.
  • Wahlpraktika (2x2 Wochen) 150 Std.

 

Prüfung

Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Zur bestandenen Prüfung erhält man ein Zeugnis und die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Auch diese Weiterbildungsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.


 

Fachweiterbildung in den Ländern



Baden-Württemberg

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Weiterbildungsordnung



Bayern

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Weiterbildungsordnung



Brandenburg

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zum Brandenburgischen Vorschriftensystem



Berlin  

Bremen

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Informationsbroschüre

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zur Seite Fort- und Weiterbildung in der Pflege

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zur Weiterbildungsstätte: Klinikum Links der Weser 



Hamburg

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Fortbildungs- und Prüfungsordnung Intensiv- und Anästhesiepflege

 

Hessen

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hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe

 

Mecklenburg-Vorpommern  

Niedersachsen  

Nordrhein-Westfalen

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zur Seite geltende Gesetze und Verordnungen



Rheinland-Pfalz

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Voraussetzungen zur Weiterbildung

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Weiterbildungsordnung

 

Saarland  

Sachsen  

Sachsen-Anahlt  

Schleswig-Holstein

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Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege

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zum schleswig-holsteinischen Landesrecht

 

Thüringen