The world's major religion‘ points of view on end-of-life decisions in the intensive care unit PDF Drucken E-Mail

HH Bülow, CL Spung et al. 

In: JAMA 2009 301:489-499

 

BEWERTUNGSSYSTEM

*****    = hervorragende Arbeit
****    = gute grundlagenwissenschaftliche Arbeit/klinische Studie/Übersichtsarbeit
***    = geringer Neuheitswert oder nur für Spezialisten geeignet
**    = weniger interessant, leichte formale oder methodische Mängel
*    = erhebliche Mängel

 

Nima09


Bewertung: **





Zielstellung:

Es ist bekannt, daß die religiöse Einstellung von Patienten, aber auch von deren behandelnden Ärzten, end-of-life-Entscheidungen beeinflusst. In diesem Review werden die Standpunkte der wichtigsten Weltreligionen zu folgenden end-of life-Entscheidungen verglichen: Vorenthalten bzw. Absetzen bestimmter therapeutischer Maßnahmen beim Sterbenden, Schmerztherapie (unter Inkaufnahme eines (unintendierten) beschleunigten Sterbens), Nahrungsgabe bei Patienten im vegetativen Status, Organspende sowie aktive Euthanasie.

Design:

Es handelt sich um einen Review auf der Basis einer Literaturrecherche.

Wichtige Resultate:

Nicht alle Religionen haben spezielle Regeln oder Empfehlungen, aber alle stellen sich den o.g. Fragen:
Römisch-katholischer Standpunkt: Erlaubt sind: Vorenthalten bzw. Absetzen bestimmter therapeutischer Maßnahmen beim Sterbenden, Schmerztherapie (unter Inkaufnahme eines (unintendierten) beschleunigten Sterbens) und Organspende. Beenden der Ernährung bei Patienten im vegetativen Status und aktive Euthanasie sind nicht statthaft .
Protestantischer Standpunkt: Unterschiede zur katholischen Kirche finden sich in Fragen des Beendens der Ernährung bei Patienten im vegetativen Status (im Einzelfall gestattet) und der aktiven Euthanasie, die z.B. von holländischen protestantischen Theologen (nicht aber deutschen!) befürwortet wird.
Jüdisch-othodoxer Standpunkt: Das Vorenthalten therapeutischer Maßnahmen beim Sterbenden ist erlaubt, ebenso Schmerztherapie (unter Inkaufnahme eines (unintendierten) beschleunigten Sterbens) und Organspende. Untersagt sind das Absetzen therapeutischer Maßnahmen beim Sterbenden, das Beenden der Ernährung bei Patienten im vegetativen Status und aktive Euthanasie.
Muslimischer Standpunkt: Erlaubt sind: Vorenthalten bzw. Absetzen bestimmter therapeutischer Maßnahmen, Schmerztherapie (unter Inkaufnahme eines (unintendierten) beschleunigten Sterbens) und (in den meisten islamischen Staaten, aber nicht in allen) Organspende. Verboten sind Beenden der Ernährung bei Patienten im vegetativen Status und die aktive Euthanasie
Buddhistischer Standpunkt: Aktive Euthanasie ist verboten. Zur Organspende gibt es differierende Ansichten, alle anderen Maßnahmen sind gestattet.

Schlussfolgerungen:

Die Religionszugehörigkeit (bzw. der Glauben) der Patienten sind bei end-of-life-Fragen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Kommentar:

Gefällige Arbeit über ein ernstes Thema. Dem interessierten Leser wird ein grober Überblick zu Fragen von end-of-life-Entscheidungen der großen Weltreligionen gegeben. Im konkreten Einzelfall auf der Intensivstation hilft das allerdings wenig. Der Tod ist immer ein individuelles Ereignis und deshalb muß stets die Individualentscheidung des Patienten (im Kontext seiner Religionszugehörigkeit bzw. seines Glaubens) oberste Priorität genießen.

(Berrouschot, Jörg, PD Dr., Kreiskrankenhaus Altenburg, Neurologische Klinik, Am Waldessaum 10, 04600 Altenburg)