Weiterbildung
Weiterbildung

Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Sie erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt oder darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten. Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz.

 
Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie

Das Gebiet Neurologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation der Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur.


Weiterbildungszeit zum Facharzt für Neurologie (Neurologe/Neurologin) beträgt 60 Monate.

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Weiterbildung zum Facharzt für Neurochirurgie

Das Gebiet Neurochirurgie umfasst die Erkennung, operative, perioperative und konservative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems, seiner Gefäße und seiner Hüllen, des peripheren und vegetativen Nervensystems.


Die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Neurochirurgie (Neurochirurg/ Neurochirurgin) beträgt 72 Monate.

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Zusatz-Weiterbildungsordnung Intensivmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten. Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung ist die Facharztanerkennung in den Gebieten Neurochirurgie, Neurologie, Chirurgie, Innere Medizin oder für Anästhesiologie oder Kinder- und Jugendmedizin.


Die Weiterbildungszeit beträgt 24 Monate.

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