August 2012 – Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin zur Todesfeststellung mittels neurologischer Kriterien (Hirntod)

Sachlich unzutreffende Äußerungen zur Todesfeststellung durch den Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns (Hirntod) können die Bevölkerung verunsichern und ihr Vertrauen zu den Ärzten beeinträchtigen. Deshalb bekräftigen wir hiermit die „Erklärung Deutscher Wissenschaftlicher Gesellschaften zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall“ 1994:

1. Der nachgewiesene vollständige und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen bedeutet auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen. Diesbezüglich geäußerte Bedenken und Zweifel halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.

August 2012 – Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin zur Todesfeststellung mittels neurologischer Kriterien (Hirntod)

Sachlich unzutreffende Äußerungen zur Todesfeststellung durch den Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns (Hirntod) können die Bevölkerung verunsichern und ihr Vertrauen zu den Ärzten beeinträchtigen. Deshalb bekräftigen wir hiermit die „Erklärung Deutscher Wissenschaftlicher Gesellschaften zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall“ 1994:

1. Der nachgewiesene vollständige und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen bedeutet auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen. Diesbezüglich geäußerte Bedenken und Zweifel halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.

2. Das Verfahren der Todesfeststellung mittels Nachweis der unabänderlich erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns ist in Deutschland in verbindlichen Richtlinien festgelegt. Ihre Übereinstimmung mit dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wird vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit den verschiedenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften überwacht. Auch neuere bildgebende oder elektrophysiologische Untersuchungen haben weder die Bedeutung noch die Sicherheit der Feststellung des gesamten und unabänderlichen Hirnfunktionsausfalls fraglich werden lassen.

3. Scheinbare Widersprüche zwischen den Ergebnissen der Untersuchungen ohne und mit Geräten sind zweifelsfrei geklärt. 

4. Die Überprüfung des Atemantriebs ist zum Nachweis aller Ausfallbefunde des Gehirns unerlässlich. Bei vorschriftsgemäßer Untersuchung ist keine zusätzliche Schädigung des Gehirns zu befürchten.

5. Weltweit ist keine Erholung der Hirnfunktion eines Menschen nachgewiesen worden, der nach richtliniengemäß festgestelltem und dokumentiertem Ausfall der Gesamtfunktion seines Gehirns weiterbehandelt wurde.

Für die

Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie e. V.: Prof. Dr. med. G. Schackert, 1. Vorsitzende
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.: Prof. Dr. med. W. Oertel, 1. Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin e.V.: Prof. Dr. med. A. Unterberg, Präsident

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